Energieausweis nach EnEV

Generell besteht in Deutschland die Energieausweis-Pflicht laut Energieeinsparverordnung (EnEV § 16) für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Der Ausweis muss potentiellen Käufern und Mietern vorgelegt werden. Er ist ein Dokument und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Bedarfsausweis

Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt. Hieraus ergibt sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergieverbrauch. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagefähiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen.

bedarfausweis

Verbrauchsausweis

Der kostengünstigere Energieausweis ist der Verbrauchsausweis. Dieser basiert auf dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

verbrauchsausweis

Welcher Ausweis für welches Gebäude erstellt werden muss, ist vom Baujahr, von der Größe und der Nutzungsart des Gebäudes abhängig.